Das Gutachten sollte unbedingt vor Baubeginn erstellt werden. Die Kosten für ein typisches Baugrundgutachten werden im Allgemeinen mit etwa 0,5% bis 2% der Erstellungskoten beziffert, sind aber im Einzelfall unterschiedlich. In der Regel liegen sie zwischen 1000€ und 1500€. Vor der Beauftragung einer Fachfirma sollte ein Kostenvoranschlag eingeholt werden.
Die Vermessung des Grundstücks wird vom zuständigen Katasteramt oder von den niedergelassenen öffentlichen Vermessungsingenieuren durchgeführt. Sowohl die Vermessungszuständigkeit als auch die Gebührenberechnung sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Manche Länder (z.B. Schleswig-Holstein) bemessen ihre Gebühren nach dem zeitlichen Aufwand, andere (z.B. Niedersachsen) nach dem Herstellungswert des Gebäudes.
Beispiele:
- Vermessung bei einem Herstellungswert bis 250.000€: 470€
- Feststellen von zwei Grenzpunkten (Bodenwert >5€/qm bis 150€/qm): 405€
Die Kosten sind in den Bundesländern unterschiedlich in Verordnungen festgelegt. Da immer häufiger die Gebührenbescheide verschickt werden, bevor Bauanträge zur Genehmigung kommen, ist es ratsam, die Gebühren schnell zu begleichen, um bald mit dem Hausbau beginnen zu können. In einigen Ländern werden gestaffelte, in anderen prozentuale Gebühren erhoben, die sich nach dem Rohbauwert richten.
Sein Honorar richtet sich nach den §64 und §65 der HOAI und liegt in der Regel zw. 1500€ und 2500€. Diese Kosten sich, wenn der Prüfstatiker so deutliche Rohbau-Mängel feststellt, dass er erneut die Baustelle besuchen und dir Prüfung wiederholen muss. Sein Einsatz ist in Berlin, Brandenburg und Hessen vorgeschrieben.
Der gemeinnützige Bauherrenschutzbund versteht sich als Verbraucherschutzbund für Kapitalanleger und Bauherren, die ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung kaufen, sanieren oder renovieren wollen. Er berät seine Mitglieder gegen ein Entgelt und verfügt hierfür über Bauherrenberater (selbstständige Architekten und Bauingenieure) sowie über Juristen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, ermöglich jedoch eine fachkundige und preiswerte Beratung. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 52€, der monatliche Mitgliedsbeitrag liegt bei 11€.
Die Kosten für die Aushubarbeiten und für das Lagern auf dem Baugrundstück liegen bei 2€-4€ pro m³.
Um den Bodenaushub zu entsorgen, fallen je nach Bodenklassen Kosten von bis zu 20€ pro m³ Erdreich an, im Durchschnitt werden jedoch einschließlich des Aufladens 12€-16€ pro m³ berechnet. Es kann sich also lohnen, nach Alternativen zu suchen. Oft lässt sich der Bodenaushub in stillgelegten Steinbrüchen entsorgen, in manchen Fällen wird er auch von Straßenbaufirmen angenommen und weiterverwendet. Diese Möglichkeiten und auch der genannte Kostenrahmen gelten jedoch nur für das Erdreich, das nicht mit Altlasten (z.B. Erdöl) verunreinigt ist. Die hierfür entstehenden Kosten können beträchtlich sein und hängen von der Bodenbeschaffenheit, der Art der Kontamination und der Menge ab. Grundsätzlich kann man von Entsorgungskosten von etwa 90€ pro m³ Boden in einer zugelassenen Deponie ausgehen.
Wenn am Baugrundstück ein befestigter Gehweg vorbeiführt, erhält der Bauherr mit der Baugenehmigung die Auflage, den Gehweg fachgerecht vor Beschädigungen durch Baufahrzeuge zu schützen. In den meisten Fällen besteht diese Gehwegsicherung aus einer Schutzfolie, auf die Teer aufgebracht wird. Hierfür werden etwa 1000€ in Rechnung gestellt. Ist die Baustelle nicht über eine befestigte Zufahrt zu erreichen, können schwere Baufahrzeuge im Erdreich steckenbleiben. Die Bergung kann hohe Kosten verursachen, die vom Bauherrn zu tragen sind. Um das zu vermeiden, werden Baustraßen zum Baugrundstück angelegt. Dabei wird Mutterboden abgeschoben und Schottermaterial aufgebracht. Die Kosten für das Abschieben des Mutterbodens betragen etwa 3€ und für die Lieferung des Schottermaterials etwa 9€ pro m². Bei einer Baustraße mit einer Fläche von 200 m² ist also mit Kosten von etwa 2.400€ zu rechnen. Eine Straßensperrung kann nötig werden, wenn sich das Baugrundstück an einer stark befahrenen Straße befindet oder wenn die Zufahrtsstraße sehr schmal ist. In manchen Fällen ist eine Straßensperrung bereits eine Auflage der Baugenehmigung. Es entstehen Kosten von etwa 300€, die sich aus der gebühr für die Beantragung der Straßensperre und dem Auf- und Abbau zusammensetzen. Der Kranstellplatz sollte dort angelegt werden, wo später der Kfz-Stellplatz oder die Auffahrt sein sollen. Ist das nicht möglich, entstehen ähnliche Kosten pro m² wir für eine Baustraße.
Es kann einem Bauherrn nur empfohlen werden, einen unabhängigen Baubegleiter zu beauftragen, der in jeder Phase als "Anwalt" fungiert. Nach Einschätzung von Fachverbänden werden 99% aller Neubauten nicht mängelfrei erstellt. Ein Baubegleiter prüft bereits die Vertragsunterlagen sowohl inhaltlich als auch bezüglich der berechnet Preise. Während der Bauphase begeht er regelmäßige die Baustelle, montiert Mängel und kontrolliert ihre Beseitigung. Auch die vertragsgemäße und mängelfreie Übergabe des Hauses fällt in seinen Bereich. Die Kosten für die Baubegleitung durch einen Architekten oder Bauingenieur liegen bei 0,5% bis 1,5% der Baukosten zuzüglich der MwSt. und der anfallenden Nebenkosten (Fahrtkosten, Fotokopien).
Separate Kosten für einen Architekten fallen dann an, wenn nicht mit einem Bauträger gebaut wird. Sein Honorar basiert auf der HOAI und ist von der Höhe der anrechenbaren Baukosten (ohne MwSt.), dem Schwierigkeitsgrad beim Hausbau, dem Leistungsumfang sowie ggf. von individuellen Honorarabsprachen mit dem Bauherrn abhängig.
Beispiel:
Wird ein Architekt für alle Leistungsphasen eines Hauses beauftragt, dessen Baukosten inkl. MwSt. 160.000€ betragen, ergibt sich unter Berücksichtigung von 6% Nebenkosten folgende Kosten: Gesamthonorar brutto von ca. 25.944,48€